Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberfinanzdirektion Rheinland - Kurzinfo USt 19/2009

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen ist das BStBl 2009 I S. 531, ergangen, mit dem Konsequenzen aus den hierzu ergangenen (BStBl 2009 II S. 321) und (BStBl 2009 II S. 325), gezogen werden. Demnach gehört das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt zu den Leistungen, die unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG für die Lieferung von Trinkwasser fallen. Zu diesen Leistungen gehören auch sog. Baukostenzuschüsse zu Netzerstellungskosten.

Soweit Wasserversorgungsunternehmer für das Legen von Hausanschlüssen in den betreffenden Rechnungen die Umsatzsteuer bisher in Höhe des Regelsteuersatzes offen ausgewiesen haben, schulden sie den höheren Steuerbetrag nach § 14c Absatz 1 UStG. Eine entsprechende Rechnungsberichtigung, die u. a. einen Zugang der berichtigten Rechnung beim Leistungsempfänger voraussetzt, ist möglich. Die Umsatzsteuer ist in diesen Fällen im Voranmeldungszeitraum der Rechnungskorrektur zu berichtigen (§ 14c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 UStG), so dass Rechnungen für zurückliegende Zeiträume ohne Berücksichtigung einer zeitlich...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank