Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 3 AZR 695/08

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; SGB VI § 159; SGB VI § 160; SGB VI § 275c

Leitsatz

1. Versorgungsordnungen mit einer "gespaltenen Rentenformel" sind durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,00 Euro im Jahre 2003 nach § 275c SGB VI regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan zu ergänzen.

2. Danach berechnet sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Von dieser Rente ist sodann der Betrag in Abzug zu bringen, um den sich die gesetzliche Rente infolge höherer Beitragszahlungen erhöht hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 2162 Nr. 40
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2009 S. 1401
RAAAD-27973

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank