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BFH Beschluss v. - I B 230/08

Gesetze: AO § 130, AO § 165, EG Art. 10 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Steuerbescheid kann nicht allein deshalb geändert werden, weil das Finanzamt im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Zweifel an der deutschen Gesetzeslage ihn für vorläufig hätte erklären müssen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1779 Nr. 11
AAAAD-28271

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