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BFH Beschluss v. - V B 22/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, AO § 58, AO § 65

Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage begründet nicht deren grundsätzliche Bedeutung; § 58 AO und § 65 AO betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1827 Nr. 11
IAAAD-28277

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