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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 8085/06 B EFG 2009 S. 2048 Nr. 24

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen überhöhter Mietzahlungen

Leitsatz

Mietet eine GmbH von einer aus ihren Hauptgesellschaftern bestehenden GbR noch umzubauende Räumlichkeiten zu einem Mietzins, der einen später während der Umbauphase zu zahlenden Mietzins übersteigt, liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 2048 Nr. 24
UAAAD-28850

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