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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 361/07

Gesetze: ZK Art. 29 Abs. 1 ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b

Zollwert einer Ware

Leitsatz

Beistellungen können den Zollwert auch dann erhöhen, wenn sie vom Abnehmer der Einfuhrware unmittelbar an den drittländischen Hersteller geliefert worden sind.

Fundstelle(n):
NAAAD-28887

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