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FG Münster Urteil v. - 5 K 2342/05 E

Gesetze: AO § 191 Abs 1, AO § 71

Verfahren

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Inhaftungnahme bei Steuerhinterziehung

Leitsatz

1. Bei einer auf § 71 AO beruhenden Haftungsinanspruchnahme sind dann keine weiteren Ausführungen zum Auswahlermessen geboten, wenn außer dem Adressaten des Haftungsbescheides auch alle weiteren Personen, die den Haftungstatbestand in (mindestens) derselben Verschuldensform verwirklicht haben, in Anspruch genommen werden.

2. Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung hat keine Auswirkungen auf die steuerliche Inhaftungnahme.

Fundstelle(n):
OAAAD-28891

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