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BGH Urteil v. - I ZR166/06

Gesetze: RBerG Art. 1 § 1; RDG § 3; UWG 2004 § 3; UWG 2004 § 5; UWG 2008 § 3 Abs. 1; UWG 2008 § 3 Abs. 2; UWG 2008 § 5; UWG § 8 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-28943

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