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AEUV Artikel 230

Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften

Titel I: Vorschriften über die Organe

Kapitel 1: Die Organe

Abschnitt 1: Das Europäische Parlament

Artikel 230 (ex-Artikel 197 Absätze 2, 3 und 4 EGV)

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