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AEUV Artikel 306

Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften

Titel I: Vorschriften über die Organe

Kapitel 3: Die Beratenden Einrichtungen der Union

Abschnitt 2: Der Ausschuss der Regionen

Artikel 306 (ex-Artikel 264 EGV)

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