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BGH Urteil v. - I ZR 144/06

Gesetze: UWG § 4

Leitsatz

Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes spricht eine unterschiedliche Herstellerangabe in der Regel gegen eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne. Dagegen räumt eine Handelsmarke auf dem nachgeahmten Produkt die Gefahr der Herkunftstäuschung nicht notwendig aus; dies setzt indessen voraus, dass der Verkehr die Handelsmarke als solche erkennt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 2431 Nr. 45
NJW-RR 2009 S. 1703 Nr. 24
QAAAD-29268

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