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BGH Urteil v. - I ZR 56/07

Gesetze: UWG § 4; UWG § 8 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2

Leitsatz

Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 2097 Nr. 40
DB 2009 S. 2091 Nr. 39
NJW-RR 2009 S. 1633 Nr. 23
WM 2009 S. 1999 Nr. 42
RAAAD-29272

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