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BFH Urteil v. - II R 9/08

Gesetze: AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 19 Abs. 1, GrEStG § 19 Abs. 4

Anforderungen an die Anzeigepflicht eines Erwerbsvorgangs

Leitsatz

Die Anzeigepflicht gemäß §§ 18, 19 GrEStG wird nur durch Übermittlung der Anzeige an die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamts erfüllt.
Den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Anzeige genügt auch eine zwar nicht ausdrücklich an die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamts adressierte Anzeige, die sich aber nach ihrem Inhalt eindeutig an die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamts richtet. Dazu ist erforderlich, dass die Anzeige als eine solche nach dem GrEStG gekennzeichnet ist und ihrem Inhalt nach ohne weitere Sachprüfung - insbesondere ohne dass es insoweit einer näheren Aufklärung über den Anlass der Anzeige und ihre grunderwerbsteuerrechtliche Relevanz bedürfte - an die Grunderwerbsteuerstelle weiterzuleiten ist.
Der Umstand, dass das Finanzamt die grunderwerbsteuerrechtliche Bedeutung des Schreibens bei verständiger Würdigung des mitgeteilten Sachverhalts hätte erkennen können, bewirkt für sich allein nicht die Ordnungsmäßigkeit der Anzeige.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1832 Nr. 11
GAAAD-29309

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