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BFH Beschluss v. - VI B 46/08

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1

Honorareinnahmen für wahlärztliche Leistungen eines Chefarztes als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit; BFH hält an seiner Rechtsprechung fest

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1814 Nr. 11
RAAAD-29314

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