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BFH Urteil v. - VI R 42/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

Leitsatz

Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bzw. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Die Vorschriften kommen demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1806 Nr. 11
DStRE 2009 S. 1171 Nr. 19
EStB 2009 S. 390 Nr. 11
StBW 2009 S. 7 Nr. 25
VAAAD-29317

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