Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 73/07

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8, EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 13 Abs. 4, GG Art 3 Abs. 1

Erweiterte Übergangsregelung des § 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 EStG verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz

Leitsatz

1. Die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung für Baudenkmale von Land- und Forstwirten nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 EStG verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Obschon diese Norm Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber Steuerpflichtigen, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, begünstigt, geschieht dies nicht ohne sachliche Rechtfertigung.
2. Die Beschränkung des - nicht auf den kindbedingten Bedarf ausgerichteten - Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 EStG auf 18 000 DM ist mit Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG vereinbar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1802 Nr. 11
EStB 2009 S. 391 Nr. 11
HFR 2010 S. 123 Nr. 2
EAAAD-29327

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank