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FG München Beschluss v. - 14 V 1223/09

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Keine Umdeutung eines Antrags auf AdV in Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Leitsatz

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH scheidet eine Umdeutung von Verfahrenserklärungen, die von Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe abgegeben wurden, regelmäßig aus. Der Antrag auf AdV kann daher nicht in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung umgedeutet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-29504

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