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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2517/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1;

Aufwendungen für Freizeitsport keine Werbungskosten

Leitsatz

Ein Polizeibeamter kann Aufwendungen für eine sportliche Betätigung nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn fest steht, dass die sportliche Betätigung nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAD-29520

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