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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2539/07

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 1AO § 233aAO § 238GG Art. 2 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3

Verzinsung von Steuernachforderungen; kein Billigkeitserlass für Steuernachzahlungszinsen

Leitsatz

1. Die Verzinsung einer Steuernachforderung aufgrund eines erst gegen Ende der vom Gesetzgeber eingeräumten Zweijahresfrist aufgrund der Anpassungsverpflichtung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Folgebescheids, entspricht dem vom Gesetzgeber mit der Verzinsungsvorschrift des § 233a AO verfolgten Ziel.

2. Hat das Finanzamt eine Mitteilung über Einkünfte nicht zeitnah ausgewertet und deshalb Steuern erstattet, führt dies nicht dazu, dass aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips die Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses für Nachzahlungszinsen aufgrund der später berichtigten Steuerfestsetzung bejaht werden müssten.

3. Die Verzinsung mit 6 v. H. verletzt nicht das Übermaßverbot.

(Leitsätze nicht amtlich)

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 358 Nr. 12
BFH/NV 2009 S. 2115 Nr. 12
HFR 2010 S. 171 Nr. 2
WM 2009 S. 2001 Nr. 42
UAAAD-29540

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