Verzinsung von Steuernachforderungen; kein Billigkeitserlass
für Steuernachzahlungszinsen
Leitsatz
1. Die Verzinsung einer Steuernachforderung aufgrund eines erst gegen
Ende der vom Gesetzgeber eingeräumten Zweijahresfrist aufgrund der
Anpassungsverpflichtung nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten
Folgebescheids, entspricht dem vom Gesetzgeber mit der Verzinsungsvorschrift
des § 233a AO verfolgten Ziel.
2. Hat das Finanzamt eine Mitteilung über Einkünfte nicht
zeitnah ausgewertet und deshalb Steuern erstattet, führt dies nicht dazu,
dass aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips die Voraussetzungen eines
Billigkeitserlasses für Nachzahlungszinsen aufgrund der später
berichtigten Steuerfestsetzung bejaht werden müssten.
3. Die Verzinsung mit 6 v. H. verletzt nicht das
Übermaßverbot.
(Leitsätze nicht
amtlich)
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Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 358 Nr. 12 BFH/NV 2009 S. 2115 Nr. 12 HFR 2010 S. 171 Nr. 2 WM 2009 S. 2001 Nr. 42 UAAAD-29540