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BSG Urteil v. - B 6 KA 15/08 R

Gesetze: SGB V § 96 Abs 4 S 2; SGB V § 311 Abs 2 S 1; SGG § 86a Abs 1; VwGO § 80 Abs 5 S 3; GG Art 19 Abs 4

Leitsatz

Bei statusbegründenden Entscheidungen im Vertragsarztrecht tritt die aufschiebende Wirkung eines von einem Dritten gegen eine begünstigende Entscheidung erhobenen Rechtsbehelfs erst (ex nunc) mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Begünstigte hiervon Kenntnis erlangt (teilweise Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl = SozR 3-1500 § 97 Nr 3).

Fundstelle(n):
KAAAD-29886

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