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BFH Urteil v. - VI R 13/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6

Doppelte Haushaltführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

Leitsatz

Ein eigener Hausstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kann von einem (alleinstehenden) Arbeitnehmer auch dann unterhalten werden, wenn ihm die Küche nicht zur alleinigen Verfügung steht, sondern die Mutter als Eigentümerin zur Mitbenutzung berechtigt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1986 Nr. 12
EStB 2009 S. 389 Nr. 11
NAAAD-29979

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