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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 148/08

Gesetze: §§ 83 Abs. 1 Satz 1, 118, 196, 197 Abs. 1 AO

Bestimmung des Betriebsprüfers nicht anfechtbar

Leitsatz

Die Bestimmung der Betriebsprüfer, die eine angeordnete Betriebsprüfung durchzuführen haben, ist eine nicht anfechtbare innerdienstliche Maßnahme des Finanzamtes.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAD-30423

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