Voraussetzungen für die Berücksichtigung der
Wertminderung der Anteile durch Ausschüttung von Dividenden bei der
Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Erwerbers
Leitsatz
1. Art. 73b EG-Vertrag (jetzt Art. 56
EG) ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht
entgegensteht, wonach die Wertminderung von Anteilen durch
Gewinnausschüttungen von einem Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der
Steuer eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen ausgeschlossen wird, wenn
dieser Anteile an einer gebietsansässigen Kapitalgesellschaft von einem
gebietsfremden Anteilseigner erworben hat, während im Anschluss an den
Erwerb von einem gebietsansässigen Anteilseigner eine solche Wertminderung
die Bemessungsgrundlage der Steuer des Erwerbers mindert.
2. Dies gilt in den Fällen, in denen eine solche Regelung nicht
über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die Ausgewogenheit der
Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren und
um rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen
zu verhindern, die allein zu dem Zweck geschaffen wurden, ungerechtfertigt in
den Genuss eines Steuervorteils zu kommen. Es ist Sache des vorlegenden
Gerichts, zu prüfen, ob sich die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung
auf das beschränkt, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich
ist.