Abfindung eines Mitunternehmers einer KG für Auflösung
eines Geschäftsführungsvertrags mit der Komplementär-GmbH als
tarifbegünstigte Entschädigung; Begriff der Entschädigung im
Sinne des
§ 24 Nr. 1 Buchstabe a
EStG
Leitsatz
Erhält der an Kommanditanteilen einer GmbH & Co. KG
Unterbeteiligte für die Auflösung seines
Geschäftsführervertrags mit der Komplementär-GmbH eine
Abfindung, stellt diese eine Entschädigung im Sinne des
§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dar, wenn
er zwar am Aufhebungsvertrag mitgewirkt hat, ohne seine Mitwirkung jedoch der
Anstellungsvertrag gekündigt worden wäre. Das gilt
auch, wenn er weiter als Unterbeteiligter Einkünfte aus der
mitunternehmerischen Beteiligung an der KG erzielt, da die Einkünfte aus
der Geschäftsführungstätigkeit von den anderen Bestandteilen der
mitunternehmerisch bezogenen Einkünfte abgegrenzt werden
können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EStB 2009 S. 429 Nr. 12 HFR 2010 S. 63 Nr. 1 StBW 2009 S. 7 Nr. 25 AAAAD-30571