Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins bezieht Leistungen im Zusammenhang mit der Waldinventur für den unternehmerischen Bereich
Leitsatz
Bei einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben auch die Beratung der Mitglieder und Dienstleistungen für die Mitglieder bei der Waldbewirtschaftung gehören, gehört die Vornahme einer Waldinventur zu ihrem unternehmerischen Bereich im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Beiträge der Mitglieder des Vereins sind im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Entgelt für die Vereinsleistungen an sie. Der von der Landwirtschaftskammer an den Verein gezahlte Zuschuss für die Durchführung der Waldinventur kann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG ebenfalls Entgelt sein.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 2007 Nr. 12 HFR 2010 S. 65 Nr. 1 UAAAD-30573