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BFH Beschluss v. - VIII B 8/09

Gesetze: AO § 233a, EStG § 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, FGO § 115 Abs. 2

Schuldzinsenabzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn Einnahmen auf einer erzwungenen Kapitalüberlassung beruhen; wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Kreditaufnahme und späteren Einnahmen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1977 Nr. 12
JAAAD-30581

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