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BVerwG Urteil v. - 3 C 19.08

Gesetze: RL 2005/36/EG Art. 2 Abs. 1; RL 2005/36/EG Art. 4 Abs. 1; HeilprG § 1; 1. DVO-HeilprG § 2; MPhG § 1; MPhG § 8

Leitsatz

Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden. Ein ausgebildeter Physiotherapeut muss sich zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
SAAAD-30954

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