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BVerwG Urteil v. - 9 A 31.07

Gesetze: VwGO § 74 Abs. 1; VwVfG § 76

Leitsatz

Die Klagefrist nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO findet auf die Einbeziehung eines Änderungsbeschlusses in ein anhängiges Klageverfahren gegen den von der Änderung betroffenen Planfeststellungsbeschluss jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die verbleibenden Regelungsbestandteile des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses und die durch den Änderungsbeschluss hinzutretenden Regelungsbestandteile wie es regelmäßig zutrifft inhaltlich unteilbar sind.

Fundstelle(n):
XAAAD-30961

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