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BGH Urteil v. - I ZR 117/07

Gesetze: HWG § 7 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1; RL 98/2002/EG Art. 20 Abs. 1

Leitsatz

Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert (§ 10 Satz 2 Transfusionsgesetz), verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 399 Nr. 6
VAAAD-30966

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