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BFH Beschluss v. - I B 45/09

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Keine grundsätzliche Bedeutung: verdeckte Gewinnausschüttung bei einem beherrschenden Gesellschafter aufgrund des Verstoßes gegen das Schriftformgebot

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 2005 Nr. 12
DB 2010 S. 1480 Nr. 27
SAAAD-31002

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