Rechtsfolgen der Aufhebung eines als Grundlagenbescheid wirkenden Feststellungsbescheids
Leitsatz
Wird ein gemäß § 182 Abs. 1 AO bindender Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) aufgehoben und nicht zugleich ein negativer Feststellungsbescheid erlassen, muss eine von dem Grundlagenbescheid ausgelöste Änderung des Folgebescheids rückgängig gemacht werden. Es ist dann auf der Ebene des Folgebescheids diejenige Rechtslage herzustellen, die sich ergeben hätte, wenn der Grundlagenbescheid nicht erlassen worden wäre. Hat das Finanzamt in einem Einkommensteuerbescheid Beteiligungsverluste vor Ergehen eines entsprechenden Feststellungsbescheids berücksichtigt und den danach ergangenen Feststellungsbescheid nicht als negativen Feststellungsbescheid, sondern als bindenden Grundlagenbescheid angesehen und dementsprechend die Änderung des Einkommensteuerbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gestützt, sind nach Aufhebung des Feststellungsbescheids die ursprünglich gemäß § 155 Abs. 2 AO angesetzten Verluste erneut zu berücksichtigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1961 Nr. 12 HFR 2010 S. 62 Nr. 1 YAAAD-31266