Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern verfassungsrechtlich unbedenklich; Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG entspricht einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG
Leitsatz
Die Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG n.F. ist verfassungs- und völkerrechtlich unbedenklich. Eine Gestattung des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland nach § 55 AsylVfG entspricht nicht einem aufenthaltsrechtlichen Titel, der - unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 ESTG n.F. - zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Nach Art. 28 Abs. 1 SozSichAbk YUG sind kindergeldberechtigt nur Arbeitnehmer, nicht aber Bezieher von Sozialhilfe.