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BFH Urteil v. - I R 88, 89/07 BStBl 2016 II S. 438

Gesetze: AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG § 6 Abs. 1AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG § 6 Abs. 5AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG § 21 Abs. 13 Satz 2AuslInvestmG § 18 Abs. 3EGV Art. 73b Abs. 1EGV Art. 73c Abs. 1 (EG Art. 56 Abs. 1EGV Art. 57 Abs. 1)GG Art. 20 Abs. 3GG Art. 103 Abs. 1DBA Belgien Art. 13 Abs. 3EStG 1990/1997 § 17 Abs. 1EStG 1990/1997 § 23BewG § 11 Abs. 1 und 2AO § 90 Abs. 1AO § 162 Abs. 2FGO § 93 Abs. 3 Satz 2FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2FGO § 122 Abs. 2 Satz 1

Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht; Abkommensrechtmäßigkeit, Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzugsteuer gemäß § 6 AStG; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds aus Drittstaaten nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG; Nichtigerklärung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 in Bezug auf Wertpapiergeschäfte; Veräußerung" i.S. des § 17 EStG trotz Einräumung eines Rückerwerbsrechts; kein schützenswertes Vertrauen auf die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer innerstaatlichen Vorschrift; gemeiner Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften; ordnungsgemäße Revisionsbegründung

Leitsatz

1. Behauptet der Steuerpflichtige, die Voraussetzungen eines Steuertatbestands (hier: § 17 EStG 1997) seien aufgrund von innerfamiliären Transaktionen (hier: Übertragung von Aktien) nicht gegeben und unterlässt er es aber unter Hinweis auf zeitlaufbedingte Erinnerungslücken, die behaupteten Transaktionen substantiiert darzulegen, trägt er die Gefahr, dass das FA die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln kann und deshalb die Voraussetzungen für eine Schätzung gemäß § 162 AO gegeben sind. Das gilt auch, wenn hinsichtlich der Transaktionen keine spezifischen steuerrechtlichen Dokumentationspflichten bestehen.

2. Die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom (BGBl I 2006, 2782, berichtigt BGBl I 2007, 68) i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG verstößt weder gegen Abkommensrecht noch Gemeinschaftsrecht oder gegen Verfassungsrecht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom I B 92/08, BFHE 223, 73, BStBl II 2009, 524).

3. Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. „schwarzen” Fonds) gemäß § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt auch im Hinblick auf Fonds aus Staaten, die nicht Mitglied von EU oder EWR sind, gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit (Fortentwicklung des , BFHE 223, 398, BStBl II 2009, 518; entgegen BStBl I 2009, 770).

Fundstelle(n):
BStBl 2016 II Seite 438
BStBl II 2016 S. 438 Nr. 10
DStRE 2009 S. 1470 Nr. 23
EStB 2009 S. 427 Nr. 12
GmbH-StB 2009 S. 325 Nr. 12
IStR 2009 S. 895 Nr. 24
StB 2009 S. 423 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2009 S. 819
BAAAD-31278

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