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Oberfinanzdirektion Münster - Kurzinfo KSt 5/2009

Bemessung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von Organgesellschaften (§§ 14,16 KStG)

Anwendung des

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung kann eine Ausgleichszahlung dergestalt bemessen werden, dass der Minderheitsgesellschafter zusätzlich neben einem Festbetrag eine variable – gewinnabhängig ermittelte – Ausgleichszahlung erhält (). Dem entgegen erkennt der BFH die variable Bemessung der Ausgleichszahlung nach dem o. a. Urteil vom nicht an.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben bisher nicht abschließend erörtert, ob dieses BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist und ob das o. a. BMF-Schreiben ggf. mit einer Übergangsregelung aufgehoben wird.

Ich bitte, bis auf Weiteres zu dieser Rechtsfrage keine verbindlichen Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO zu erteilen, da in absehbarer Zeit mit einer Verwaltungsanweisung in dieser Angelegenheit zu rechnen ist (AEAO zu § 89, Nr. 3.5.4., Satz 2).

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