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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2219/08

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, FGO § 67 Abs. 1

Unzulässigkeit der Klage bei falscher Beklagtenbezeichnung

Leitsatz

Richtet sich die Klage gegen den falschen Beklagten und erfolgt der Beklagtenwechsel erst nach Ablauf der Klagefrist, liegt eine Klageänderung vor, die zur Unzulässigkeit der Klage führt.

Fundstelle(n):
KAAAD-31463

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