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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 2866/07

Gesetze: EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32 Abs. 4

Ernsthafte Ausbildungsplatzsuche durch Meldung bei der Agentur für Arbeit

Leitsatz

  1. Die Meldung eines Kindes bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz suchend wirkt für drei Monate als Indiz der ernsthaften Ausbildungsplatzsuche, die zur Auszahlung des Kindergeldes berechtigt, fort.

  2. Unterlässt die Agentur für Arbeit die Eintragung des Kindes als Ausbildungsplatz suchend, obwohl das Kind bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur vorstellig geworden ist, so kommt dieser Tatsache dieselbe Indizwirkung zu, die einer förmlichen Registrierung zukommt.

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Fundstelle(n):
HAAAD-31477

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