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BAG Urteil v. - 5 AZR 867/08

Gesetze: ArbZG § 2; ArbZG § 6 Abs. 5; BGB § 242; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 888; BAT-KF für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer diakonischen Werke vom § 48a; BAT-KF für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer diakonischen Werke vom § 70

Leitsatz

Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf angemessenen Ausgleich für Nachtarbeit kann durch einzelvertragliche Vereinbarung, auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, näher ausgestaltet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 2788 Nr. 51
NJW 2010 S. 1020 Nr. 14
QAAAD-31529

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