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BGH Urteil v. - I ZR 82/07

Gesetze: UWG § 3; UWG § 4; UWG § 8; UWG § 11 Abs. 2; BGB § 203

Leitsatz

Die Wahrheit oder Unwahrheit der behaupteten geschäftsschädigenden Tatsache i.S. des § 4 Nr. 8 Halbs. 1 UWG gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen i.S. des § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG, von deren Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Beginn der Verjährungsfrist abhängt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-31566

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