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BGH Beschluss v. - IX ZB 11/08

Gesetze: InsO § 68 Abs. 1; InsO § 68 Abs. 2; InsO § 70; InsO § 73 Abs. 1; InsVV § 17

Leitsatz

In einem masselosen (Verbraucher-)Insolvenzverfahren kann das Insolvenzgericht dem Mitglied des Gläubigerausschusses anstelle der geltend gemachten Vergütung nach Stundensätzen eine - niedrigere - Pauschalvergütung bewilligen, die sich an der Höhe der (Treuhänder-)Verwaltervergütung orientiert.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
WM 2009 S. 2231 Nr. 47
ZIP 2009 S. 2453 Nr. 51
ZAAAD-31578

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