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BFH Urteil v. - III R 27/07

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1

Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG

Leitsatz

Eine entgeltliche Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1999 ist gegeben, wenn nach der der Nutzungsüberlassung zugrunde liegenden Vereinbarung für die Überlassung eine Gegenleistung zu erbringen ist und diese auch tatsächlich erbracht wird.
Für den Anspruch auf Investitionszulage nach § 3 InvZulG 1999 ist es ohne Bedeutung, ob der Anspruchsberechtigte mit der entgeltlichen Nutzungsüberlassung steuerlich zu berücksichtigende Einkünfte erzielt oder ob der Vertrag über die Vermietung einer Wohnung an die Eltern den Grundsätzen über die ertragsteuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen unter nahen Angehörigen entspricht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 65 Nr. 1
HFR 2010 S. 64 Nr. 1
UAAAD-31626

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