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BVerwG Urteil v. - 9 C 8.08

Gesetze: GG Art. 105 Abs. 2a; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 164 Abs. 1; BGB § 181; BGB § 1030 Abs. 1; BGB § 1036

Leitsatz

1. Ein nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG besteuerbarer Aufwand für eine Zweitwohnung liegt nur dann vor, wenn der Steuerpflichtige die weitere Wohnung innehat. Dies setzt voraus, dass er für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über deren Nutzung verfügen kann. Die rein tatsächliche Möglichkeit der Nutzung genügt nicht.

2. Bestellt der Eigentümer einer Wohnung an dieser ein Nießbrauchsrecht, ist Inhaber der Wohnung der Nießbrauchsberechtigte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 2127 Nr. 12
HFR 2009 S. 1135 Nr. 11
NJW 2009 S. 2970 Nr. 40
QAAAD-31782

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