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BGH Beschluss v. - V ZB 43/09

Gesetze: ZVG § 10 Abs. 1; ZVG § 155 Abs. 1; ZVG § 156 Abs. 1

Leitsatz

Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom hat nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld von dem Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 1003 Nr. 14
FAAAD-31832

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