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BFH Urteil v. - X R 41/06

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Gewerblicher Grundstückshandel: keine unbedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit einem zum Teil fertig gestellten Gebäude

Leitsatz

Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nicht schon deshalb vor, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bau-GmbH ein unbebautes Grundstück erwirbt, darauf von der GmbH ein Sechsfamilienhaus errichten lässt und das Grundstück mit dem lediglich teilweise fertig gestellten Gebäude ca. drei Jahre nach der Anschaffung veräußert.
Gegen eine bereits bei Erwerb oder bei Bebauung bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht spricht eine auf 20 Jahre angelegte Gebäudefinanzierung mit dem Recht auf kostenfreie jährliche Sondertilgungen von weniger als 10 % der ursprünglichen Kreditsumme.
Die Branchennähe eines Steuerpflichtigen ist nur ein schwaches Beweisanzeichen für das Vorhandensein einer von vornherein bestehenden Veräußerungsabsicht, dem allenfalls in Verbindung mit anderen Indizien Bedeutung zukommt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 38 Nr. 1
EStB 2010 S. 12 Nr. 1
KÖSDI 2010 S. 16871 Nr. 3
ZAAAD-31873

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