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BFH Urteil v. - IV R 20/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 2, BGB § 1041, BGB § 1043, BGB § 1049

Aufwendungen eines Landwirts für die Reparatur eines Betriebsgebäudes als Betriebsausgaben eines Vorbehaltsnießbrauchers

Leitsatz

Ein Vorbehaltsnießbraucher, der ein nießbrauchsbelastetes Grundstück wie bisher weiter betrieblich nutzt, kann seine eigenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des Grundstücks stehen, gewinnmindernd berücksichtigen.
Wird im Zusammenhang mit der Einräumung des bei der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorbehaltenen Nießbrauchs wirksam vereinbart, dass dem Vorbehaltsnießbraucher ein Ersatz für die von ihm an einem Betriebsgebäude durchzuführenden (außergewöhnlichen) Reparaturen nicht zusteht, kann der Vorbehaltsnießbraucher die Reparaturaufwendungen auch dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Betriebsübertragung unter nahen Angehörigen erfolgt und nicht betrieblich veranlasst ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 20 Nr. 1
KÖSDI 2010 S. 16866 Nr. 3
XAAAD-31891

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