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BFH Beschluss v. - VIII B 346/04

Gesetze: FGO § 78, InsO § 21 Abs. 2, AO § 34 Abs. 3

Keine Befugnis des Gemeinschuldners ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters im finanzgerichtlichen Verfahren einen Antrag zur Einsichtnahme in die Gerichtsakten zu stellen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 56 Nr. 1
SAAAD-31900

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