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BFH Urteil v. - IX R 34/08

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 16 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 55

Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter; bei Verpachtung der Milchlieferrecht nach Betriebsaufgabe bemisst sich die Afa nach dem Entnahmewert

Leitsatz

Durch die MGV zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter.
Werden solche Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Vergleichbar .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 17 Nr. 1
HFR 2010 S. 355 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 24/2010 S. 952
UAAAD-31908

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