Gesetze: GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3; TVG § 4; TVG § 4; TVG § 4; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 308 Abs. 1; Gemeinsamer MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom idF vom § 2; MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom § 2; MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom § 37; MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom § 38; Entgeltrahmenabkommen vom § 13
Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.