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BFH Beschluss v. - IV B 67/08

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116, FGO § 139 Abs. 4

Auslegung einer Gewinnverteilungsabrede durch das FG nicht von grundsätzlicher Bedeutung; Erstattung der außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 37 Nr. 1
AAAAD-32810

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