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BFH Urteil v. - V R 34/08

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 3a

Berufstypische Leistungen sog. Personalberater als Beratungsleistung i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG

Leitsatz

Berufstypische Leistungen sog. Personalberater, die diese im Rahmen der Suche nach Führungskräften für ihre Auftraggeber gegen ein Festhonorar erbringen, stellen in der Regel Beratungsleistungen im Sinne von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG dar.
Dem steht nicht entgegen, dass dabei den Auftraggebern letztlich eine Personenauswahl präsentiert wird.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 69 Nr. 1
HFR 2010 S. 147 Nr. 2
YAAAD-32815

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