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BFH Urteil v. - V R 53/07

Gesetze: UStG § 25a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a Teil B Abs. 2

Keine Differenzbesteuerung bei unzutreffender vorangegangener Differenzbesteuerung

Leitsatz

Ein Wiederverkäufer kann nicht die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG bzw. Art. 26a der 6. EG-RL für die Weiterveräußerung eines Gegenstandes beanspruchen, wenn er den Gegenstand von einem Unternehmer erworben hat, der für diese Lieferung zu Unrecht die Differenzbesteuerung angewendet hat.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 254 Nr. 2
HFR 2010 S. 170 Nr. 2
IStR 2010 S. 7 Nr. 7
IAAAD-32816

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